Manfred Nowak: Über Abschiebungen nach Afghanistan nachzudenken ist völlig absurd

Auch wenn die Taliban beteuern, abgeschobene, möglicherweise straffällige Afghanen aufzunehmen und vor ein Gericht zu stellen: Abschiebungen in das von den Radikalislamisten übernommene Land sind nicht zulässig. Sie wären eine klare Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), sagte heute der Menschenrechtsexperte Manfred Nowak. Die von den Taliban angewandte – und von ihnen extrem strikt ausgelegte – Scharia stehe in klarem Widerspruch zum Artikel 3 der EMRK, wonach „niemand der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden“ darf, sagte Nowak. Denn die Auslegung der Scharia durch die Taliban sehe unmenschliche Strafen wie Amputationen und gar die Todesstrafe vor – und lasse alle rechtsstaatlichen Standards vermissen. Die Diskussion über Abschiebungen sei unsinnig, denn „jetzt geht es darum, gefährdete Menschen herauszubekommen“. Jetzt überhaupt über Abschiebungen nachzudenken sei auch „völlig absurd“ – und diene nur der Ablenkung. Die Zahl der Afghanen in österreichischer Schubhaft sei gering – und sie müssten eigentlich sofort freigelassen werden. Denn angesichts der unmöglichen Rückführung in ihre Heimat werde hier de facto eine – gesetzlich nicht erlaubte – Sicherungshaft angewandt, merkte Nowak an. (Quelle: orf.at)