Vorschläge für eine Verfassungsreform zur Einbindung der Zivilgesellschaft in politische und rechtsstaatliche Entscheidungsprozesse

Der Vertrauensverlust in demokratische und rechtsstaatliche Prozesse sowie das gestiegene Misstrauen gegenüber den „politischen Eliten“ in Verbindung mit der rasanten Verbreitung und Nutzung sozialer Medien (in denen oft nicht rational debattiert wird, sondern eine emotionale Distanz zur Politik spürbar wird), fordert Überlegungen, wie dieser höchst bedenklichen Entwicklung begegnet werden kann.

Es gilt, der Bevölkerung neben der Teilnahme an Wahlen Möglichkeiten zu bieten, sowohl an demokratischen Rechtsetzungsverfahren als auch an rechtsstaatlichen Verfahren so partizipieren zu können, dass sie konkret Einfluss nehmen und nicht nur mitdiskutieren kann.

Ein Vorhaben im Rahmen der „Straniak Initiatives“, gefördert von der Hermann und Marianne Straniak  Stiftung.

Zur Zeit werden zwei Projekte durchgeführt.


Verfassungsreform zur Einbindung der Zivilgesellschaft in den Rechtssetzungsprozess auf Gemeinde-, Landes- und Bundesebene


Bei diesem Projekt geht es um die Mitwirkung mittels Los ausgewählter und interessierter Bürger*innen bei der Beratung und Entscheidung bestimmter bedeutender Angelegenheiten, die in die gemeindliche Selbstverwaltung sowie in die Landes- und Bundesgesetzgebung fallen.

Wie Beispiele aus der jüngeren Vergangenheit in Kanada, Irland u.a. Staaten in verfassungsgebenden Prozessen sowie zB in Vorarlberg auf Gemeindeebene zeigen, steigt die Legitimität derart gewonnener Entscheidungen erheblich (siehe dazu David van Reybrouck, Gegen Wahlen, 2016). Durch diese Formen politischer Partizipation könnten Wissen und Selbstbewusstsein der Bevölkerung in Sachfragen und ihr Vertrauen in politische Prozesse gestärkt, die Qualität der Entscheidungen gesteigert und deren gesellschaftliche Akzeptanz erhöht werden, wie dies an vielen Beispielen demonstriert werden kann.

Im Zuge des Projekts sollen die interessantesten Partizipationsmodelle verschiedener Staaten und ihre politische Relevanz miteinander verglichen und theoretischen Modellen gegenübergestellt werden. Das Ergebnis des Abgleichs soll dazu dienen, ein Modell zu entwickeln, das sich harmonisch in das österreichische politische und verfassungsrechtliche System eingliedern lässt.


Antragsrechte der Zivilgesellschaft vor dem Verfassungsgerichtshof zur Überprüfung von Gesetzen, Staatsverträgen und Verordnungen

Eine engagierte Zivilgesellschaft hat zwar die Möglichkeit, Interessenvertretungen und NGOs zu gründen, die an der parlamentarischen Begutachtung von Gesetzesentwürfen teilnehmen, zu Demonstrationen aufrufen, über die sozialen Netzwerke Kampagnen organisieren, kritische Kommentare und konstruktive Vorschläge über klassische und neue Medien streuen, politisches Lobbying u.a. zu betreiben. Als verfassungs- bzw. gesetzwidrig eingestufte Gesetze und Verordnungen oder rechtlich bedenkliche Staatsverträge können jedoch nur dann beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) angefochten werden, wenn sie ohne gerichtliche oder verwaltungsbehördliche Entscheidung in die Rechtssphäre eines Individuums oder einer juristischen Person eingreifen. Oft benötigt es zahlreiche und langwierige Verfahren – die nicht nur den ihr Recht suchenden Parteien, sondern auch den Staat viel Geld kosten – bis der VfGH angerufen werden kann, um die Verfassungs- oder Gesetzeskonformität einer Rechtsvorschrift überprüfen zu lassen. Hebt der VfGH eine angefochtene Rechtsvorschrift auf, kommen dann in der Regel auch nur die Anlassfälle in den Genuss der Aufhebung, oft wird auf viele ebenso Betroffene die zwar als verfassungs- oder gesetzeswidrig erkannte, aber noch nicht außer Kraft getretene Rechtsvorschrift angewendet. Um solchen ungerechten Ergebnissen entgegenzuwirken und zugleich durch Verfahrensreduktionen Einsparungen in Justiz und Verwaltung zu bewirken, sollte den Sozialpartnern und anderen zivilgesellschaftlichen Interessenvertretungen die Möglichkeit gegeben werden, Gesetze, Staatsverträge und Verordnungen ab dem Moment ihres Inkrafttretens vor dem VfGH anfechten zu können. Diese effiziente Form rechtlicher Partizipation könnte von der Zivilgesellschaft als Zeichen wahrgenommen werden, dass ihre Interessen und ihr Engagement seitens der Politik ernst genommen werden und rechtlich Widerhall finden. Beispiele dafür finden sich vor allem in angloamerikanischen Rechtsordnungen in Gestalt von „public interest motions“.

Im Zuge des Projekts sollen die interessantesten Modelle und ihre politische Relevanz miteinander verglichen und theoretischen Modellen gegenübergestellt werden. Das Ergebnis des Abgleichs soll dazu dienen, ein Modell zu entwickeln, das sich harmonisch in das österreichische verfassungsrechtliche System eingliedern lässt. Darauf beruhend sollen Vorschläge für eine entsprechende Novellierung der einschlägigen Art 139 und 140 B-VG erarbeitet werden.